Die 50%-Regel für die zulässige Bebauung

Die gute Nachricht ist, dass die meisten Hausbesitzer mit einem ausreichend großen Garten im Rahmen ihrer Baugenehmigung einen Außenpool bauen können. Schwimmbäder fallen unter die Klasse E für Hausbesitzer und können ohne Baugenehmigung gebaut werden, solange Sie sich an die Vorschriften halten.

Wir erläutern zunächst die Vorschriften, die für den größten Teil des Landes gelten, und dann diejenigen, die für Häuser in einem Weltkulturerbe, einem Nationalpark, einem Gebiet von außergewöhnlicher natürlicher Schönheit oder den Broads gelten. Und die Erlaubnis zur Bebauung – die von der nationalen Regierung festgelegt wird – kann von den einzelnen Stadtverwaltungen im Rahmen von Artikel 4 ausgesetzt werden, so dass es immer ratsam ist, sich bei Ihrer örtlichen Behörde zu erkundigen, bevor Sie Bauarbeiten in Betracht ziehen.

Wenn Ihr Grundstück nicht in einem dieser Ausnahmegebiete liegt, gilt die 50 %-Regel. Der nächste Schritt erfordert einige Berechnungen und wahrscheinlich auch einige Messungen. Sie brauchen einen Lageplan mit Ihrem Haus und Ihrem Garten. Als Nächstes ziehen Sie die Fläche des Hauses ab, so wie es ursprünglich gebaut wurde (bzw. bei älteren Häusern, so wie es 1948 gebaut wurde) – also ohne Anbauten oder eine Garage, die ein separates Gebäude ist, wenn auch diese so alt ist wie das Haus. (Bei älteren Häusern ist uns bewusst, dass Sie möglicherweise keine genaue Vorstellung von der ursprünglichen Grundfläche haben – vielleicht kann Ihnen ein örtlicher Geschichtsverein helfen). Dann bleibt noch die Gesamtfläche um das Haus herum. Aus Gründen der zulässigen Bebauung dürfen nur 50 % dieser Fläche mit Gebäuden, Einfriedungen und Containern bebaut werden.
Sie müssen also die von Schuppen, separaten Garagen, Anbauten usw. beanspruchten Flächen sowie den geplanten Swimmingpool zusammenzählen und sicherstellen, dass dies nicht mehr als 50 % der Fläche ausmacht.

Vergessen Sie auch nicht, dass Sie den Bau eines Poolhauses oder eines Whirlpools in die Berechnung mit einbeziehen müssen. Nach der Baugenehmigung darf sich Ihr Pool nicht vor der Hauptfassade Ihres Hauses befinden. Normalerweise wird dies als der Teil des Hauses interpretiert, der einer öffentlichen Straße am nächsten liegt. Wenn Ihr Haus nicht direkt an einer öffentlichen Straße liegt – z. B. weil Sie eine lange Einfahrt haben – sollten Sie sich beraten lassen, wie sich dies auf den Standort Ihres Pools auswirkt. Unter www.geysirpool.com findet Ihr euren Luxus Traumpool.